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AGBs

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Allgemein

 

1.1 Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen kennen wir nicht an, es sei denn es wurde ihnen ausdrücklich, in schriftlicher Form zugestimmt.

 

1.2 Sie gelten auch dann, wenn bei Vertragsabschluss abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen seitens des Kunden vorliegen, durch uns bekannt sind, ihnen nicht explizit von uns widersprochen wird und wir die Bestellungen vorbehaltlos annehmen und die Lieferung ausführen.

 

1.3 Vorbehaltlose Durchführung von Lieferungen durch uns an Kunden bedeuten nicht die Annahme von Liefer- oder Einkaufsbedingungen des Kunden.

 

1.4 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei ständigen Geschäftsbeziehungen zu einem Kunden, ohne dass wir bei jeder Folgebestellung oder -lieferung von bzw. zu diesem Kunden auf diese speziell hinweisen müssten.

 

2. Geltungsbereich

 

2.1 Unsere Produktangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB, Behörden, Universitäten und Schulen.

 

2.2 Als Unternehmer gilt jede natürliche oder juristische Person, oder rechtsfähige Personengesellschaft, die zum Vertragszeitpunkt in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

3. Vertragsabschluss

 

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in sämtlichen Medien (Online, Katalog und andere) sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sind vorbehalten

 

3.2 Eine Kundenbestellung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar, das durch uns einer Annahme bedarf. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach dem Bestellzugang bei uns anzunehmen.

 

3.3 Verträge kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande.

 

4. Preise

 

4.1 Die Preise gelten als Nettopreise ab Lager, ohne Verpackung und Versand zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

4.2 Wir behalten uns das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsabschluss preisbeeinflussende Größen wie Zölle, Umsatzsteuer, Wechselkurse, Zulieferpreise etc. erhöhen. Dies gilt insbesondere bei Individualanfertigungen.

 

4.3 Bei Verträgen mit vereinbarten Wechselkursen zu einer fremden Währung trägt der Auftraggeber das Wechselkursrisiko. Veränderungen im Wechselkurs nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Kunden.

 

4.4 Bei Aufträgen über 10.000 € und insbesondere bei Individualanfertigungen sind wir berechtigt, eine Vorauszahlung oder Abschlagszahlungen für erbrachte Teillieferungen zu verlangen.

 

4.5 Änderungen und Irrtümer bleiben jederzeit vorbehalten auch im Falle einer bereits erfolgten Auftragsbestätigung, solange die Ware noch nicht an den Kunden versandt wurde.

 

5. Zahlungsbedingungen

 

5.1 Ohne abweichende Vereinbarungen sind Zahlungen in Euro, ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

 

5.2 Skontovoraussetzung ist der Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen.

 

5.3 Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden dem Besteller Zinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

 

5.4 Wir sind darüber hinaus berechtigt, insbesondere im Falle von Verzug, für Mahnungen Mahngebühren von derzeit 2,50€ in Rechnung zu stellen.

 

5.5 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln bleibt vorbehalten. Diese werden nur nach Vereinbarung erfüllungshalber unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen, Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

 

5.6 Aufrechnungs- oder ein Zurückhaltungsrecht wird dem Kunden nur gewährt, wenn seine Forderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.

 

5.7 Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder Umstände, die berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden offenlegen, führen zur sofortigen Fälligkeit aller unserer Forderungen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und nicht bezahlte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

 

6. Liefer- und Leistungszeit

 

6.1 Lieferzeiten gelten als unverbindlich, außer, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag des Absendens der Auftragsbestätigung und setzt voraus, dass alle erforderlichen und vereinbarten Unterlagen, Materialbeistellungen und Anzahlungen zur Ausführung des Auftrags durch den Auftraggeber erbracht wurden. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Einigung über alle Bedingungen des Auftrags.

 

6.2 Die Lieferzeit gilt am Tage der von uns angezeigten Versendungsbereitschaft oder spätestens mit der Versendung der Ware als beendet.

 

6.3 Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Abnahme durch den Kunden voraus.

 

6.4 Nimmt der Kunde die Lieferung bei avisiertem Versand nicht in angemessener Zeit ab, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst oder bei einem Dritten einzulagern.

 

6.5 Wir sind berechtigt, die Lieferzeit bei höherer Gewalt um die Dauer der Einwirkung dieser Gewalt und einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verlängern oder vom noch nicht erfüllten Teil des Auftrags teilweise oder ganz zurückzutreten. Höhere Gewalt wird gleichgestellt mit Arbeitskämpfen, unvorhersehbaren Hindernissen, Streiks, Lieferschwierigkeiten des Vorlieferanten oder sonstige von uns nicht zu vertretenden Umständen gleichgestellt.

 

6.6 Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Kunde berechtigt, bei nicht grob fahrlässigem Verschulden oder vorsätzlichem Handeln unsererseits, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen, hinsichtlich der sich in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag bzw. soweit der Lieferverzug nur ein bestimmtes Produkt betrifft, hinsichtlich dieses Produktes zurückzutreten. Voraussetzung hierfür ist ein schriftlicher Hinweis auf die Ablehnung der Leistung beim Setzen der Nachfrist.

 

6.7 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferzeit ist in jedem Fall die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung und deren technische Mangelfreiheit.

 

6.8 Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit ein Vorlieferant seinerseits aufgrund Gesetzes, Vertrages oder seiner Geschäftsbedingungen uns gegenüber von der Lieferverpflichtung frei wird. Der Auftraggeber wird in diesem Fall hiervon unverzüglich benachrichtigt.

 

6.9 Wir sind zu Teillieferungen auf den Gesamtauftrag berechtigt, sofern sie für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht.

 

6.10 Für unsere ausgelieferten Waren gilt § 10 Abs. 2 ElektroG. Danach wird die Ware vom Auftraggeber verwertet, wiederverwendet oder ordnungsgemäß entsorgt. Anderslautende Absprachen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns wirksam.

 

7. Versand, Gefahrübergang

 

7.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Gleiches gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Kunde nicht zur Rücksendung berechtigt ist.

 

7.2 Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder einer mit dem Transport der Ware beauftragten Firma oder Person auf den Kunden über.

 

7.3 Auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die zu liefernde Ware gegen Diebstahl, Bruch-, Transport- und Feuerschäden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

 

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises der Lieferung und Erfüllung sämtlicher unserer gegen den Kunden zustehender Ansprüche vor.

 

8.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für unsere Saldorechnung.

 

8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Abschnitt 3. oder 4. dieser Bedingungen, können wir, bei vorheriger erfolgloser und angemessener Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages, vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.

 

9. Gewährleistung, Schadenersatz

 

9.1 Der Kunde, der Kaufmann ist, verpflichtet sich seiner nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen.

 

9.2 Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wegen dieses Mangels ausgeschlossen.

 

9.3 Im berechtigten Gewährleistungsfall und bei nicht unerheblichem Mangel leisten wir Nacherfüllung in Form von Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung.

Die Rechte auf Minderung bzw. Rücktritt vom Vertrag richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

9.4 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Wir haften folglich nicht für Schäden, die nicht am gelieferten Gegenstand selbst entstanden sind.

 

9.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang und die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Die Gewährleistung gilt nicht für Mängel, die dem Kunden beim Kauf bekannt waren (§442 BGB).

 

10. Haftungsbeschränkung

 

10.1 Wir haften nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, solange diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz begründen. Wir haften in diesen Fällen nur für Schäden, die ihre Grundlage in einem arglistigen Verschweigen des Mangels haben.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg.

 

12. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Regelungen sollen durch Regelungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Erfolg der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommen.

 

Stand: 01.01.2023

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